Ab 2027 gilt die neue Umsatzbesteuerung für öffentliche Hand und Kirchen. BFH-Urteil klärt Querverbund-Fragen, E-Rechnung wird Pflicht.
Ab 2027 gilt die neue Umsatzbesteuerung für öffentliche Hand und Kirchen. BFH-Urteil klärt Querverbund-Fragen, E-Rechnung wird Pflicht.