Das BAG verlangt beim neuen Post-Scan-Verfahren einen lückenlosen Zugangsnachweis. Auch digitale Kündigungsseiten unterliegen strengen Vorgaben.
Das BAG verlangt beim neuen Post-Scan-Verfahren einen lückenlosen Zugangsnachweis. Auch digitale Kündigungsseiten unterliegen strengen Vorgaben.