Die BGW erhöht die Beschäftigtengrenze für die betriebsärztliche Betreuung auf 20 Mitarbeiter und fördert digitale Beratungsformen.
Die BGW erhöht die Beschäftigtengrenze für die betriebsärztliche Betreuung auf 20 Mitarbeiter und fördert digitale Beratungsformen.