Neue Weisung erlaubt Leistungskürzungen von 30 Prozent bei selbstverschuldeter Ablehnung durch Arbeitgeber. Der VdK kritisiert unklare Regeln.
Neue Weisung erlaubt Leistungskürzungen von 30 Prozent bei selbstverschuldeter Ablehnung durch Arbeitgeber. Der VdK kritisiert unklare Regeln.